Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung bedeutet für Sie, dass wir das komplette Recruiting übernehmen. Dadurch entfällt für Sie der gesamte Aufwand im Zusammenhang mit der Gewinnung neuer Arbeitskräfte. Wir überlassen qualifizierte Mitarbeiter, um Ihre Auftragsspitzen abzudecken und Vertretungsfälle flexibel zu lösen. Für Sie bedeutet unsere Dienstleistung einen risikolosen Zugewinn von Personal, denn Sie bestimmen die Dauer des Einsatzes
unserer Mitarbeiter. Wir unterstützen Sie mit unseren Beschäftigten bei der auftragskonformen Personalplanung, die in
Ihrem Unternehmen einen Überhang an Mitarbeitern vermeidet.
Arbeitnehmerüberlassung durch BTA erfolgt ausschließlich im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Als Arbeitgeber übernehmen wir für unsere Mitarbeiter die Vergütung in allen Fällen der Entgeltfortzahlung, Sie sind unseren Mitarbeitern arbeitsvertraglich nicht verpflichtet. Selbstverständlich können Sie jedoch bei Ihnen eingesetzte Mitarbeiter auch in Ihren Dienst aufnehmen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der Mitarbeiter überhaupt Willens ist und das eine Vermittlungsgebühr, deren Höhe sich nach der Einsatzdauer des Mitarbeiters richtet gezahlt wurde. Insoweit können Sie die Zeit der Überlassung als eine Erprobung unseres Mitarbeiters ansehen, die Ihnen die Beurteilung der Frage einer dauerhaften Zusammenarbeit ermöglicht hat.